Eine 19-Jährige trägt bei einer Demonstration eine Tasche mit dem Aufdruck „FCK CPS“ und erhält deswegen eine Anzeige. Das Amtsgericht München deutet diese Kollektivbeleidigung zu einer Straftat um und verurteilt die junge Frau zu 32 Stunden Sozialarbeit. Dabei war das Bundesverfassungsgericht in einem ähnlichen Fall zu einem anderen Ergebnis gekommen – und hatte die Meinungsfreiheit höher bewertetet als polizeiliche Dünnhäutigkeit!
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/amtsgericht-muenchen-studentin-wegen-beleidigender-aufschrift-verurteilt-1.2610829