Man kann es ja scheinbar gar nicht oft genug Teilen welche Sozialleistungen Asylbewerber*innen nach AsylbLG zustehen: Insgesamt 359€, Der erste Teil, die 216,02€, werden aber direkt „einbehalten“ um davon die dort aufgelisteten Posten über Sachleistungen zu decken – also Grundnahrungsmittel, Bettwäsche, Waschmittel, Seife, Strom und Wasser. Die restlichen 140€ – z.B. für Bustickets, Bücher, Zeitungen, Telefonkosten, Kosmetika, einen Kaffeebesuch, Medikamente, Intertnetnutzung, usw. werden dem*r Asylbewerber*in ausgezahlt – quasi „bar auf die Hand“. Das ist das Geld welches Asylbewerber*innen monatlich zur Verfügung haben. (zum Vergleich, ALG II beziehende erhalten 398,98€ im Monat, welche ihnen frei zur verfügung stehen)
http://www.mimikama.at/allgemein/erhalten-asylanten-und-polizeihunde-mehr-als-ein-hartz-iv-empfnger/