Pläne in Sachsen: Sondereinheit soll gegen straffällige Asylbewerber „durchgreifen
„Es darf nicht sein, dass einer, der kein Recht auf Asyl hat und dann noch schwer straffällig geworden ist, durch das Zusammentreffen von Strafprozessordnung und Ausländerrecht am Ende mit einer Art Bleiberecht belohnt wird“