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Erhalten Asylabewerber*innen und Polizeihunde mehr als ein Hartz IV Empfänger?

So, in diesem Sinne: Einfach mal die Fresse halten, liebe Sozialneider*innen!
Einfach mal ausdrucken und den ganzen rassistischen Gurken ins Gesicht tackern!

„Fazit: Ein alleinstehender Asylbewerber hat also nahezu den selben statistischen Tagessatz (Abteilung 1: Nahrung, alkoholfreie Getränke) wie ein alleinstehender Hartz IV (ALG II) Bezieher.
ABER: Allerdings mit dem Unterschied, dass ein Asylbewerbern diesen nicht ausbezahlt bekommt, wenn er in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht ist, in der die Sachleistungen (Abt. 1, 3 ,4 ,6) gestellt werden. Der Hartz IV Empfänger hingegen bekommt den statistischen Tagessatz als direkte Auszahlung.“

*Heulheulheul* – „mimimimimimi – DIE HABEN ABER HANDYS!!!!“ – Von den 35,23€, die für „Kommunikation“ eingeteilt sind, kann sich übrigens auch jede*r Deutsche (Sozialleistungsempfänger*in) ein Handy mit Flatrate & Vertrag leisten – wenn Leute das nicht hinbekommen ist das halt mal nicht die Schuld von Asylbewerber*innen, sorry!
http://www.mimikama.at/allgemein/erhalten-asylanten-und-polizeihunde-mehr-als-ein-hartz-iv-empfnger/