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Jäger erschießt Biberrattenfamilie: Anwohner entsetzt

jaja, der liebe Rechtsstaat:
„Hat der Jäger gegen geltendes Recht verstoßen? Nein. Elterntiere dürfen nicht erschossen werden, Jungtiere aber schon. Und nachdem die Kinder getötet wurden, sind die Eltern auch keine Eltern mehr – und somit zum Abschuss freigegeben. »Ich verstehe, dass das für den Nichtjuristen merkwürdig klingt, aber das ist nun mal die gesetzliche Folge«, so der Geschäftsführer des hessischen Landesjagdverbandes.“

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