Wie aus der Akteneinsicht der Verfahrensakten unseres Verfahrens wegen Beihilfe zur Sachbeschädigung hervorging, betreibt der Tierquälerzirkus Krone (Amtsgericht Darmstadt, AZ: 233 Owi-1489 Js 22971/07) gerade extremen Aufwand, Tierrechtsaktivist*Innen mundtot zu machen.
Konkret sind die Verfahrensakten des mittlerweile eingestellten Verfahrens derart ausführlich mit Schreiben des Krone Anwaltes gespickt, dass mensch in weiten Teilen den Eindruck bekommt, der Anwalt der angeblichen Geschädigten leitete die Ermittlungen und nicht etwa die zuständige Staatsanwaltschaft. Auch hat sich gezeigt dass der Anwalt exessives Stalking von Tierrechtler*Innen auf Facebook betreibt. Also passt auf in den sozialen Medien. Für Leute, die diesen Menschen gerne etwas näher kennen lernen wollen, hier ein Rechercheansatz:
Rechtsanwalt Tino Höfler
Haydnstraße 1
80336 München
Tel. 089 973 95838
Fax. 089 973 41334
http://www.kanzlei-hoefler.de/
Von dem lieben Rechtsanwalt ist uns auf jeden Fall bekannt, dass er Personen, die den Abgesagt wegen Tierquälerei Aufkleber vertrieben haben, zivilrechtlich verklagt hat. Ob sich der besagte Schreiberling allerdings die Blöße geben will, einen Zivilrechtsprozess gegen uns zu verlieren, bleibt abzuwarten. Nichts desto trotz kann es ja nicht schaden, wenn Menschen den Anwalt davon überzeugen wollen sich ein weniger speziesistisches Klientel zu suchen.