„Spontane Kommentare im Internet können ein ernstes Nachspiel haben. Das erfuhr am Donnerstag ein gelernter Metzger vor dem Amtsgericht, wo er sich wegen Volksverhetzung verantworten musste. Der 46-Jährige hatte am Chat einer ausländerfeindlichen Facebook-Gruppe teilgenommen und geschrieben: „Wir sollten die Duschen wieder öffnen und brauchen mehr Ascheplätze.“
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Bislang galt bei dem Paragraf der Volksverhetzung, dass die Äußerungen schriftlich gemacht werden mussten. „Das Internet ist aber kein rechtsfreier Raum“, stellte der Richter fest. Auch ein Facebook-Eintrag sei eine schriftliche Äußerung. Er verurteilte den 46-Jährigen zu einer Geldstrafe von 500 Euro.“
http://www.wz-newsline.de/lokales/duesseldorf/nazi-spruch-bei-facebook-kostet-500-euro-1.1971610